Zuschuss zum Semester- bzw. Klimaticket für Studierende

Für die Gewährung der Förderung sind folgende Voraussetzungen einzuhalten: 
- Hauptwohnsitz in Münzkirchen (während des gesamten Semesters, für welches der Zuschuss beantragt wird.)

Für die Gewährung des Zuschusses sind folgende Dokumente vorzulegen: 
- Nachweis der Universität / Hochschule (Inskriptionsbestätigung)
- Nachweis über den Bezug der Familienbeihilfe
- Semesterticket am Ausbildungsort/Studienort

-Ankaufsbestätigung Klimaticket bzw. Klimaticket

Förderungsausmaß 
Die Kosten des Semesterticket werden bis zu einer Höhe von EUR 130,00 ersetzt,
ausbezahlt wird die Förderung am Ende des betreffenden Semesters.


Die Kosten des Klimaticket werden ebenfalls mit EUR 130,00 gefördert.

Ausbezahlt wird diese Förderung gleichlautend wie Semesterticket.

Formulare