Bitte mitbringen:
- alten Reisepass
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Originalurkunde)
- Geburtsurkunde (Originalurkunde)
- Heiratsurkunde (bei Namensänderung infolge Eheschließung)
- 1 Passfoto (nach den geltenden Passbildkriterien, darf nicht älter als 6 Monate sein!)
- EUR 75,90 in bar sofern Sie den Pass direkt bei der Bezirkshauptmannschaft beantragen!
Für Kinder aus einer geschiedenen Ehe ist ein Nachweis der Vertretungsbefugnis jenes Elternteiles erforderlich, auf den die Obsorge übertragen wurde. Die Obsorgebefugnis muss mittels gerichtlichem Obsorgebeschlusses (versehen mit Rechtskraftbestätigung!) nachgewiesen werden.
Kosten und Gültigkeit:
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Gültigkeit: |
Reisepass / Notpass |
Expresspass
(2-3 Werktage) |
1-Tages-Pass
(1 Werktag) |
bis zum 2. Lebensjahr: |
2 Jahre |
KOSTENLOS |
EUR 45,00 |
EUR 165,00 |
2. bis 12. Lebensjahr: |
5 Jahre |
EUR 30,00 |
EUR 45,00 |
EUR 165,00 |
ab dem 12. Lebensjahr: |
10 Jahre |
EUR 75,90 |
EUR 100,00 |
EUR 220,00 |
HELP.GV.AT - Antragsformular downloaden
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